Fliegen ist im Verein am schönsten. Ein kleines Video von unserem Flugplatz gibt Ihnen einen Eindruck vom Segelfliegen. Ein weiteres schönes Video zum Thema Ausbildung hat unser Landesverband erstellt[1].

Wenn Sie sich für die Fliegerei und unseren Verein interessieren, so können Sie sich hier unsere Infomappe herunterladen.

Eine kurze Übersicht über den Ablauf und die Anforderungen für die Segelflug- und Motorseglerausbildung finden Sie auch über die Links in der linken Navigationsleiste. Wir bilden zur Lizenz „SPL“ für Segelflug und für Motorsegler aus.

Wir bieten Ihnen zusammen mit dem Landesverband (BWLV) eine qualitativ sehr hochwertige Ausbildung innerhalb des angenehmen Umfelds unseres Vereins an. Und wir schulen mit einem modernen Flugzeugpark.
Die Ausbildung findet bei uns im Verein statt. Wir sind innerhalb der Approved Training Organization (ATO) im Baden-Württembergischen Luftfahrt Verband (BWLV) organisiert und damit Teil einer der großen Flugschulen in der Bundesrepublik Deutschland.

Übrigens, das Segelfliegen kann man schon ab 14 Jahren ausüben. Für eine Ausbildung zur Klassenberechtigung Motorsegler müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Lizenzerhalt ist dann mit 16 Jahren bzw. 17 Jahren möglich.

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb des SPL / Segelflugzeugführer (m/w/d)

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Segelflugzeug im Windenstart

– Theorieausbildung
– Flugausbildung
– Sprechfunkausbildung
– Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
– theoretische und praktische Prüfung

Mindestalter:
Ausbildungsbeginn : 14 Jahre
Lizenzerwerb : 16 Jahre

Die Theorieausbildung umfasst mindestens 60 Unterrichtsstunden vor Ablegen der Prüfung. Sie erstreckt sich auf die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, die Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Der Unterricht wird in unserem Verein zwischen Weihnachten und Silvester und im ersten Quartal jeden Jahres durchgeführt.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 15 Flugstunden vor Ablegung der Prüfung. Davon sind mindestens 10 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 2 Stunden im Alleinflug zu absolvieren.

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Alleinflug

Darin müssen enthalten sein:
– mind. 45 Starts und Landungen
– Aussenlandeübung
– selbstständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges im Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
– theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen und in das Verhalten bei Notfällen und Unfällen.

Das Sprechfunkzeugnis kann ebenfalls im Verein erworben werden, der Kurs hierfür findet einmal pro Jahr im Herbst statt.

Als Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort genügt der Erste-Hilfe-Kurs, wie man ihn auch für den Führerschein benötigt.

Die Prüfung nach aktuellem Recht besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung kann nach entsprechender Vorbereitung und Besuch des Unterrichts abgelegt werden. Innerhalb zwei Jahren muss dann die praktische Prüfung abgelegt werden. Das zuständige Regierungspräsidium nimmt die Theorieprüfung ab und bestellt den Prüfungsrat für die praktische Prüfung.

Die oben beschriebenen Richtlinien sind die gesetzlich geforderten Mindestinhalte der Ausbildung. Je nach Fortschritt und Dauer der Ausbildung wird sich die Anzahl der erforderlichen Starts und Stunden in der Regel erhöhen.

Hinweis: mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung EU 2018/1976 mit Anhang III und Ergänzung mit Durchführungsverordnung EU 2020/358 wird ab 08.04.2020 von den Behörden nur noch die vollwertige SPL-Lizenz ausgestellt. Alle bisherigen Lizenzen behalten aber ihre Gültigkeit.

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz SPL-TMG oder der Klassenberechtigung TMG (Motorsegler) zum SPL oder LAPL(S)

Die Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) können Sie auf zwei Wegen bei uns erwerben.
Zunächst können Sie die TMG-Lizenz bei uns im Verein auf eine Segelfluglizenz SPL oder LAPL(S) aufsetzen.
Seit August besteht auch wieder die Möglichkeit, die SPL-Lizenz mit der alleinigen Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) zu erwerben, also vom Fußgänger zum SPL-TMG Lizenzinhaber (sprechen Sie uns dazu bitte ggf. an).

Die Ausbildung besteht gemäß dem Lehrplan der BWLV-Flugschule aus

– Theorieausbildung
– Flugausbildung
– Sprechfunkausbildung (sofern kein Funksprechzeugnis vorhanden ist)

Mindestalter:
Ausbildungsbeginn : 16 Jahre
Lizenzerwerb : 17 Jahre

Die Theorieausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtsstunden bei bereits vorhandener Lizenz SPL/LAPL(S), ansonsten 60 Stunden. Sie erstreckt sich auf die Themen Navigation, Grundlagen des Fliegens, Luftfahrzeugkunde, Flugleistungen und Flugplanung, Bedienung des TMG und betriebliche Verfahren. Ebenso beinhaltet sie Meteorologie und Themen zum menschlichen Leistungsvermögen. Der Unterricht wird zwischen Weihnachten und Silvester durchgeführt.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 7 Flugstunden mit vorh. Lizenz und 15 Flugstunden ohne vorhandene Lizenz vor Ablegung der Prüfung. Davon mindestens 4 Stunden in Trainingsflügen mit Fluglehrer und 2 Stunden im Alleinflug. Es müssen mindestens 45 Starts und Landungen absolviert werden.

In den Flugstunden müssen enthalten sein:

– 150 km Streckenflug im Alleinflug mit einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz
– Ziellandung
– Sicherheitslandung
– Navigationsflüge
– Beherrschen des Luftfahrzeugs in besonderen Flugzuständen und Einführung in das Verhalten bei Notfällen und Unfällen.

Das Sprechfunkzeugnis kann ggf. im Verein erworben werden, der Kurs hierfür findet einmal pro Jahr im Herbst statt.

Die Prüfung besteht bei Lizenzinhabern aus einer praktischen Flugprüfung. Während der Flugprüfung wird vom Prüfer auch Theoriewissen in den oben genannten Fächern abgefragt.
Bei Ersterwerb einer Lizenz ist eine Theorieprüfung vor der praktischen Prüfung zu bestehen. Die theoretische Prüfung kann nach entsprechender Vorbereitung und Besuch des obligatorischen Unterrichts abgelegt werden. Innerhalb zwei Jahren muss dann die praktische Prüfung abgelegt werden. Das zuständige Regierungspräsidium nimmt die Theorieprüfung ab und bestellt den Prüfungsrat für die praktische Prüfung.

Die oben beschriebenen Richtlinien sind die geforderten Mindestinhalte der Ausbildung. Je nach Fortschritt und Dauer der Ausbildung kann sich die Anzahl der erforderlichen Starts und Stunden erhöhen.

Die neuen Möglichkeiten sind recht komplex, bieten aber auch viele Möglichkeiten. Fragen Sie uns bitte ggf. zu Detailthemen. Hier ist lediglich ein kurzer Überblick über die Anforderungen dargestellt.